Die Elektroplanerinnen und Elektroplaner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) planen und berechnen elektrische Stark- und Schwachstromanlagen, Anlagen der Gebäudeautomation und der Kommunikationstechnik.
Der Bildungsplan (BiPla) für die Ausbildung „Elektroplaner:in EFZ“ beruht auf der Verordnung über die berufliche Grundbildung vom 27. April 2015. (Berufsbildungsverordnung, BiVo). Die darin enthaltenen Leistungsziele stehen Berufsfachschulen und üK-Zentren in konkretisierter Form zur Verfügung.